Preisabsprachen kosten Wursthersteller 340 Mio. € Strafe

Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt gegen 21 Wursthersteller sowie 33 verantwortlich handelnde Personen Geldbußen von insgesamt rund 338 Mio. € verhängt. Wie die Bonner Behörde vergangene Woche mitteilte, waren an den Absprachen unter anderem die Firmen mit den Marken Böklunder, Zimbo, Herta, Meica, Rügenwalder Mühle und Wiesenhof beteiligt. Zahlreiche Aussagen und Unterlagen hätten belegt, dass ein „tradiertes Grundverständnis“ existiert habe, sich regelmäßig über Forderungen von Preiserhöhungen zu verständigen, berichtete das Kartellamt.So hätten sich namhafte Wursthersteller schon seit Jahrzehnten regelmäßig im „Atlantic-Kreis“ getroffen, benannt nach seinem ersten Treffpunkt, dem Hamburger Hotel Atlantic, um über Marktentwicklungen und Preise zu diskutieren. Neben diesem „Atlantic-Kreis“ kam es den Wettbewerbshütern zufolge zwischen verschiedenen Wurstherstellern, insbesondere seit 2003, zu konkreten Absprachen.Aufgrund der Heterogenität der Produkte sei es nicht möglich gewesen, konkrete Einzelpreise festzulegen, so dass man sich über Preisspannen für Produktgruppen abgestimmt habe. Im Ergebnis hätten höhere Preisforderungen gegenüber dem Einzelhandel auf der Basis der Kartellvereinbarung durchgesetzt werden können.Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte zum Gesamtbußgeldbetrag, dass dieser auf den ersten Blick hoch erscheine, sich aber vor dem Hintergrund der großen Zahl der beteiligten Unternehmen, der Kartelldauer und den Milliardenumsätzen, die in dem Markt erzielt würden, relativiere. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.
Nun hieß es von Sieten der betroffenen Unternehmen, dass die Branche verunsichert sei, was überhaupt erlaubt sei. Das Bundeskartellamt hat in diesem Jahr bereits Kartellverfahren gegen die Brauerei- und die Zuckerindustrie abgeschlossen. Dabei wurden Bußgelder in einer Gesamthöhe von ebenfalls 338 Mio. € sowie rund 280 Mio. € verhängt. Beobachter gehen angesichts der Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel davon aus, dass es sich bei diesen Kartellen vielfach um „Abwehrkartelle“ als Reaktion der Herstellerfirmen auf die Einkäufer handelt.  (AgE)