Russische Einfuhrsperre für deutsche Fleischprodukte ab sofort wirksam

Ab heute gilt das russische Einfuhrverbot für Milch- und Fleischfertigprodukte aus den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachen. Die Importsperre hatte der Föderale Aufsichtsdienst für Tier- und Pflanzengesundheit (Rosselkhoznadzor) in Moskau Anfang Februar angekündigt. Betroffen vom Importverbot sind laut Bundeslandwirtschaftsministerium verzehrsfertige Milch- und Fleischerzeugnisse. 
Die Leiterin der Unterabteilung „Tiergesundheit, Tierschutz“ im Agrarressort, Dr. Karin Schwabenbauer, wurde in einem Schreiben darüber in Kenntnis gesetzt, dass es zu regelmäßigen Verstößen gegen die Einfuhrbestimmungen der Zollunion durch milch- und fleischverarbeitende Betriebe in den drei Bundesländern gekommen sei, teilte Rosselkhoznadzor mit. Bei Betriebsprüfungen von Ende Oktober bis Anfang November 2012 hätten russische Inspekteure das Fehlen eines wirksamen Systems der tierärztlichen Überwachung in Deutschland festgestellt; für den Export notwendige Garantiebescheinigungen seien lediglich formaler Natur gewesen. Insbesondere sei zu bemängeln, so die Moskauer Behörde, dass der Ursprung von Rohstoffen bei der Herstellung der Fleischerzeugnisse nicht rückverfolgt werden könne, so dass Inhaltsstoffe aus nicht attestierten Betrieben in der EU- und Drittländern nach Russland gelangt seien. Trotz mehrerer Hinweise auf die zahlreichen Unregelmäßigkeiten bei der Einfuhr über die Außengrenzen der Zollunion habe der deutsche Veterinärdienst keine Maßnahmen ergriffen, um die Verstöße abzustellen, bemängelte das russische Aufsichtsamt. 
Mit diesem neusten Importverbot haben sich die Handelsstreitigkeiten zwischen Russland und Deutschland im Bereich der tierischen Veredlungserzeugnisse weiter ausgeweitet. Bereits am 10. Dezember 2012 war elf deutschen Unternehmen der Lebensmittelindustrie die Lieferung ihrer Milch- und Fleischerzeugnisse nach Russland durch die Moskauer Aufsichtbehörde untersagt worden. Im nächsten Schritt verfügte Rosselkhoznadzor dann ab dem 4. Februar ein Importverbot für gekühltes Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch aus dem gesamten Bundesgebiet, welches mit Unzulänglichkeiten im deutschen föderalen Veterinärsystem begründet wurde. Aus Sicht der Russen verläuft die Zertifizierung von für die Ausfuhr nach Russland bestimmten tierischen Erzeugnissen durch die Veterinärbehörden der Bundesländer schlampig, und es soll dem System an Effizienz und Kontrolle auf Bundesebene fehlen. Um der russischen Aufsichtsbehörde und der Wirtschaft die Kommunikation zu erleichtern, hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium im Januar die Stabsstelle „Export Russische Föderation“ als einheitlichen Ansprechpartner eingerichtet. Zudem wurde dem Wunsch Moskaus nach einer Überarbeitung einer Liste der zum Export zugelassenen Firmen entsprochen. (AgE)