Schlachtunternehmen manipulierten Preise

Aufgrund unlauterer Geschäftspraktiken und Preismanipulation sind in Frankreich acht Schlachtunternehmen und zwei Fleischverbände zu teils empfindlichen Geldstrafen verurteilt worden. Den Verurteilten wurde vorgeworfen, im Jahr 2009 durch Absprachen die Leitnotierung künstlich gesenkt zu haben, um am Markt billig einkaufen zu können. Dies hatte zu erheblichen Ertragseinbußen bei den anliefernden Landwirten geführt, weswegen schließlich auch vier Schweinehalter vor Gericht gezogen sind. Die Verluste der betroffenen Landwirte fielen nicht zuletzt deswegen so drastisch aus, weil sie dem künstlich herbeigeführten Preis aufgrund der ungleich verteilten Marktmacht kaum ausweichen konnten. So verwiesen die französischen Wettbewerbshüter auf den Umstand, dass den 20.000 Erzeugern nur rund ein dutzend Abnehmer gegenüber stehen würden.
Im Zuge des Verfahrens gaben dann auch acht der zehn Beschuldigten Preismanipulationen zu, woraufhin das Gericht Geldstrafen in Gesamthöhe von 4,5 Mio. € verhängte. Allerdings wurden den beiden verurteilten Unternehmen, die ausschließlich auf die Produktion von Schweinefleisch ausgerichtet sind, aufgrund der momentan schwierigen wirtschaftlichen Situation in der Branche nachträglich 50 bzw. 60 % des Strafgeldes erlassen. (AgE)