Tönnies muss zahlen

Das Bundeskartellamt hat gegen Clemens Tönnies ein Bußgeld von 90.000 € verhängt. Die Behörde ist der Auffassung, dass die Anmeldung zum Erwerb des Schlachtunternehmens Tummel durch seine Unternehmensgruppe unvollständige Angaben enthielt: So fehlte für die wettbewerbliche Beurteilung des Falls die wesentliche Mehrheitsbeteiligung von Clemens Tönnies an der zur-Mühlen-Gruppe, einem bedeutenden Wursthersteller.Der Zusammenschluss wurde im November 2011 wegen der zu erwartenden Verstärkung marktbeherrschender Stellungen der Tönnies-Gruppe bei der Beschaffung von lebenden Sauen zur Schlachtung sowie dem Vertrieb von Sauenfleisch an Weiterverarbeiter untersagt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig (Quelle: afz)