Urteil gegen Viehhändler Grundkötter ist rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Münster vom 26. Juni 2011 gegen den Viehhändler Lothar Grundkötter wegen des Attentats auf den Südkirchener Viehhändler Albert Vennecker ist rechtskräftig. Das teilte die Oberstaatsanwaltschaft mit.

Das Landgericht Münster war zu der Überzeugung gekommen, dass Grundkötter seinen Südkirchener Konkurrenten Albert Venneker für den Verlust seines Unternehmens verantwortlich machte. Deshalb beauftragte er einen Deutsch-Polen, Venneker zu töten. Den Anschlag am 11. November 2008 überlebte Venneker schwer verletzt.
Wegen Anstiftung zum versuchten Mord und zur tateinheitlich begangenen gefährlichen Körperverletzung war der Unternehmer aus Ennigerloh zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Mit Beschluss vom 24. Januar hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil als unbegründet verworfen.
In einer ersten Hauptverhandlung vor dem Landgericht Münster war Grundkötter im Oktober 2009 zunächst freigesprochen worden. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers hatte der Bundesgerichtshof im August 2010 das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. Januar ist nunmehr das Strafverfahren endgültig abgeschlossen. Gregor G., der die Schüsse auf Vennecker abgegeben hatte, ist durch das erste Urteil wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Seine Revision hatte der Bundesgerichtshof bereits 2010 als unbegründet verworfen.