Westfälischer Knochenschinken als Marke geschützt

Der Westfälische Knochenschinken ist ab sofort als geographische Angabe europaweit geschützt. Damit darf künftig nur Schinken so bezeichnet werden, der nach genau festgelegten Herkunfts- und Qualitätsanforderungen hergestellt wird, wie die Verarbeitung ganzer Keulen und eine Reifezeit von mindestens sechs Monaten. Das Herkunftsgebiet des Westfälischen Knochenschinkens ist auf die Region Westfalen begrenzt. Diese historische Region umfasst auch Teile der in Niedersachsen gelegenen Grafschaft Bentheim.

Die Auszeichnung gab Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel gestern auf der Messe Mode Heim Handwerk in Essen bekannt. „Ich gratuliere der Schutzgemeinschaft westfälischer Knochenschinken zu ihrer Geduld und dem damit verbundenen Erfolg“, sagte der Minister. „Nordrhein-Westfalen ist ein Spezialitätenland. Jede nordrhein-westfälische Region hat seine typischen, regionalen Spezialitäten, hinter denen eine lange Geschichte und gut gepflegte Traditionen stecken. Unsere Aufgabe ist es, dabei zu helfen, diese aufzuspüren und als wertvolle, identitätsstiftende Erzeugnisse bekannt zu machen.“ Der Aufnahme des Westfälischen Knochenschinkens in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten durch die EU-Kommission war ein langjähriges Prüfverfahren voraus gegangen.