Auslauf-Schweine bei Seuchengefahr in den Stall?

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat noch nicht abschließend über eine Genehmigungspflicht für Auslaufhaltungen von Schweinen entschieden. Über diese Frage werde im Zusammenhang mit der vorgesehenen Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung noch diskutiert, teilte das Agrarressort jetzt mit. In jedem Falle solle jedoch den zuständigen Behörden ermöglicht werden, bei Ausbruch der Schweinepest angemessen reagieren zu können und eine Einschleppung der Seuche von Wildschweinen in Haustierbestände zu verhindern. Dem Ministerium zufolge unterliegen Schweine in Betrieben mit Auslaufhaltung einem erhöhten Risiko, mit infizierten Wildschweinen in Kontakt zu kommen. Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Seuchenerregern seien systembedingt nur eingeschränkt möglich. Bei diesen Betrieben habe sich als Manko erwiesen, dass die Behörden in den letzten Jahren bei Schweinepestausbrüchen in Wildschweinbeständen keine rechtlichen Möglichkeiten gehabt hätten, die Aufstallung der Schweine zu veranlassen. (AgE)