Backhaus: MV fördert keine "Megaställe"

Die Grünen-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern wirft Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus vor, die Massentierhaltung und den Bau von „Megaställen“ zu fördern. Mit einer Parlamentarischen Anfrage fordern sie nun vom Minister die Herausgabe von Daten, die aufzeigen sollen, welche Stallbauprojekte in dem ostdeutschen Bundesland gefördert werden.„Abgesehen davon, dass Begriffe, wie Massentierhaltung und Mega-Ställe jedweder wissenschaftlichen oder gesellschaftlich anerkannten Definition entbehren, werden damit in erster Linie negative Emotionen geschürt. Eine fundierte Analyse der tatsächlichen Herausforderungen kommt in öffentlichen Debatten eindeutig zu kurz“, kritisiert der Minister.

Richtig sei, dass in MV die flächenbezogen wenigen Nutztiere in Tierhaltungsanlagen gehalten werden, die in Bezug auf ihre Größe über dem Bundesdurchschnitt liegen. Der durchschnittliche Tierbesatz beträgt in MV jedoch nur 0,4 GV/ha. Das ist im bundesweiten Vergleich die Hälfte. Er liegt weit unter den Tierdichten der viehintensiven Länder Nordrhein-Westfalen mit 1,35 GV/ha, Niedersachsen mit 1,25 GV/ha oder Schleswig-Holstein mit 1, 07 GV/ha, so der SPD-Politiker.
Große landwirtschaftliche Einheiten liegen laut Backhaus in der Geschichte des Landes begründet und spiegeln sich auch in der Tierhaltung wieder. Negative Auswirkungen großer Tierhaltungsanlagen auf das Tierwohl seien nicht nachgewiesen. Zudem dient als Grundlage zur Genehmigung von Tierhaltungsanlagen, die aufgrund ihrer Größe nicht unter das Baugesetzbuch fallen, das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). „Eben jenes Gesetz wurde in der vorliegenden Form unter der grünen Bundesagrarministerin Frau Künast verabschiedet und obliegt nun der Verantwortung des Wirtschaftsministeriums“, betont Backhaus.
Der Minister stellte zudem klar, dass das Fördersystem nicht auf überdimensionierte Stallbauten ausgelegt ist. So wurde das förderfähige Investitionsvolumen gegenüber den bundesweiten Festlegungen um 500.000 Euro vermindert und auf 1,5 Mio. Euro begrenzt. "Legt man die normativen Investitionskosten je Tierplatz zugrunde, sind damit Investitionen für ca. 250 Milchkühe, 430 Sauen oder 2460 Mastschweinplätze förderfähig. Hierbei handelt es sich um Größenordnungen, die keinesfalls in die Kategorie ‚Massentierhaltung‘ fallen", erklärt Backhaus.