Bestandsschutz für JGS-Anlagen weiter Streitpunkt

Innerhalb der Bundesregierung besteht weiterhin kein Einvernehmen über eine Neufassung des Düngerechts. Zwar sei man sich sowohl hinsichtlich der geplanten Änderung der Düngeverordnung als auch bei der dafür notwendigen Novelle des Düngegesetzes inhaltlich weitgehend einig, hieß es heute in Regierungskreisen in Berlin. Allerdings habe Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt nach wie vor kein grünes Licht gegeben. Hintergrund ist offenbar der anhaltende Streit zwischen dem Agrarressort und dem Bundesumweltministerium über die sogenannte Anlagenverordnung. Schmidt besteht unverändert auf einen Bestandsschutz für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silagesickersaft (JGS-Anlagen). Das Bundesumweltministerium beharrt dem Vernehmen nach jedoch auf seinem Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), demzufolge auch für bestehende JGS-Anlagen schärfere Anforderungen gelten sollen. Unterdessen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Änderung des Düngegesetzes erneut die Notwendigkeit einer überbetrieblichen Verwertung der anfallenden Wirtschaftsdünger und Biogasrückstände in Gebieten mit hohem Tierbestand unterstrichen. Gleichzeitig wies sie erneut darauf hin, dass auch in den aufnehmenden Regionen die düngerechtlichen Vorgaben zur guten fachlichen Praxis einzuhalten seien. AgE