Kastenstand

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Magdeburger Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 23.11.2016 den Antrag auf ein Revisionsverfahren zum Magdeburger Kastenstand-Urteil abgelehnt. Damit ist die Entscheidung des Magdeburger Richters für den betroffenen Einzelfall rechtskräftig. Das BVerwG bestätigt den Verordnungstext und die Magdeburger Interpretation als eindeutig.

Sauen im Kastenstand müssen laut Gericht soviel Platz haben, dass ihre Gliedmaßen in Seitenlage an kein Hindernis stoßen. Obwohl es sich um ein Urteil im Einzelfall handelt, ist zu befürchten, dass es – wie z.T. schon geschehen – verstärkt von zuständigen Veterinärbehörden zur Anwendung gebracht wird.

Im Sinne der Rechts-/Planungssicherheit kann die bisherige Praxis mit Kastenstandweiten von 65 bzw. 70 cm jedoch nicht von heute auf morgen geändert werden. Eine Umrüstung ist nur mit angemessener Übergangsfrist tragbar. In diesem Zusammenhang ist auch auf den Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 9.9.2016 hinzuweisen, in dem eine ganzheitliche Behandlung der Thematik, unter Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU gefordert wird.