DBV warnt vor Missbrauch von Umweltklagen gegen Bauvorhaben

Vor einem Missbrauch der gesetzlich geregelten Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben warnt der Deutsche Bauernverband (DBV). In einer Presseverlautbarung sprach sich der DBV vergangene Woche gegen eine weitere Öffnung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes aus. Bereits heute werden Landwirte durch Bürgerinitiativen und Umweltverbände zunehmend in ihrer betrieblichen Entwicklung behindert oder in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. In vielen Fällen werde erst nach jahrelangen teuren Rechtsstreitigkeiten endgültig über eine erteilte Baugenehmigung entschieden. 

Hintergrund ist der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Die Novelle beruht auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2013, nach der Umweltverbänden zusätzliche Verfahrenserleichterungen gewährt werden müssen. Das Bundesumweltressort
will den Anwendungsbereich für Öffentlichkeitsbeteiligungen erweitern und die Klagebegründungsfrist streichen. Zudem sollen Einwendungen künftig zu jeder Zeit des Verfahrens erhoben werden können. Zwar räumt der DBV ein, dass missbräuchliche Einwendungen dem Gesetzentwurf zufolge auch künftig verhindert werden sollen. Allerdings fehle in der Vorlage eine Beschreibung der Missbrauchstatbestände. Der Bauernverband fordert daher weiterführende Regelungen im Sinne von Rechtssicherheit und Verlässlichkeit der Genehmigungsverfahren in der Landwirtschaft. Das berechtigte Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung dürfe nicht als Verhinderungsinstrument missbraucht werden. (AgE)