Hendricks stellt Gesetzentwurf zur Intensivtierhaltung vor

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hält trotz scharfer Kritik aus dem Agrarbereich an ihrem Vorhaben fest, die Privilegierung der Landwirtschaft beim Bauen im Außenbereich weiter einzuschränken. Im Mittelpunkt ihres nun vorgestellten Gesetzentwurfes „Gesetz zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung“ steht eine Änderung von § 35 des Baugesetzbuches. Ziel der Anpassung soll es sein, dass Ställe ab einer bestimmten Größe generell aus der baurechtlichen Privilegierung herausfallen.Wie bereits in den Ende August vorgelegten Eckwerten vorgesehen, sollen nach den Vorstellungen des Umweltressorts künftig Betriebe aus der Privilegierung herausfallen, die der Pflicht zu einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) nach dem UVP-Gesetz unterliegen. Tierhaltungsanlagen oberhalb der gesetzlich festgelegten UVP-Schwellenwerte sollen nur noch dann im Außenbereich zugelassen werden, wenn die Gemeinde zuvor einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Gelten soll diese Regelung für sämtliche größeren Anlagen, unabhängig davon, ob sie bauplanungsrechtlich als landwirtschaftlich oder gewerblich eingestuft sind. Bislang fallen nur gewerbliche Betriebe oberhalb der UVP-Schwellenwerte aus der Privilegierung. Die Schwellenwerte betragen für die Schweinehaltung 1 500 Mastschweine, 560 Sauen bzw. 4 500 Ferkel.Darüber hinaus sind weitere Rechtsänderungen geplant. So soll im Bundes-Immissionsschutzgesetz die Möglichkeit geschaffen werden, Grundstücke, auf denen Wirtschaftsdünger aufgebracht wird, künftig immissionsschutzrechtlichen Umweltanforderungen zu unterwerfen. Gestrichen werden soll eine Vorschrift des Wasserhaushaltsgesetzes, wonach wirtschaftliche Nachteile auszugleichen sind, die dem Betreiber durch bestimmte Einschränkungen beim Betrieb von Tierhaltungsanlagen in Wasserschutzgebieten entstehen. Das Umweltressort hat seinen Entwurf zur sogenannten Frühkoordinierung dem Bundeskanzleramt zugeleitet. Einen Zeitplan für den weiteren Ablauf gibt es nicht. AgE