Hendricks verschärft UVP-Pflicht

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks holt zum nächsten Schlag gegen die Tierhalter aus. So hat Hendricks in der vergangenen Woche ihr Gesetz zur Modernisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Bundeskabinett beschließen lassen. Damit setzt sie den ersten Teil ihres umstrittenen Gesetzespaketes zur "Intensivtierhaltung" durch. Das neue UVP-Gesetz sollen Umgehungsmöglichkeiten bei der UVP-Pflicht für die Industrie aber auch für die Tierhalter beseitigen. Bislang konnten Landwirte beim Stallbau einer UVP-Pflicht entgehen, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine Vorhaben aufteilten. Außerdem will das Umweltministerium die Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauvorhaben erleichtern. Demnach sollen Bürger und Verbände die UVP-Unterlagen künftig über Internetportale des Bundes und der Länder einsehen können. Laut der Planung des Umweltministeriums könnten die Regelungen noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
Als weiteren Eckpunkt will die Umweltministerin die Privilegierung der Landwirtschaft beim Bauen im Außenbereich weiter einschränken. Kernpunkt des von ihrem Haus vorgelegten Entwurfs ist eine Änderung des § 35 im Baugesetzbuch. Nach dem Willen von Hendricks sollen Ställe ab einer bestimmten Größe generell aus der Privilegierung herausfallen. Und zwar unabhängig davon, ob sie bauplanungsrechtlich als landwirtschaftlich oder gewerblich eingestuft sind.