Hessen: Erlass zu Kastenständen

Die Ferkelerzeuger in Hessen sind geschockt. So hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kurz vor Weihnachten einen Erlass zur Haltung von Sauen in Kastenständen veröffentlicht. Laut Erlass müssen alle Ferkelerzeuger, deren Kastenstände nicht der aktuellen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bzw. dem Magdeburger Urteil zu Kastenständen entsprechen, ein Konzept für die Umrüstung ihrer Ställe erarbeiten. Dies muss innerhalb von sechs Monaten oder in begründeten Ausnahmefällen innerhalb von zwölf Monaten erfolgen. Anhand des Konzeptes werden die zuständigen Behörden dann im Einzelfall über die Maßnahmen zur Umsetzung der haltungsvorgaben entscheiden.
Der Hessische Bauernverband (HBV) sowie weitere Fachverbände sehen in der kurzfristigen Umsetzung des Erlasses eine immense Gefahr für die Existenz der Ferkelerzeuger. Noch in dieser Woche hat der HBV daher ein Krisentreffen mit Beratung und weiteren Fachverbänden anberaumt.