Kastenstand: Laufgänge prüfen!

Der hessische Länder-Erlass zum Kastenstand bereitet vielen Ferkelerzeugern Probleme. Wie das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben berichtet, sind etliche Praktiker besorgt, dass sie die notwendigen Umbaumaßnahmen finanziell nicht stemmen können oder diese nicht genehmigungsfähig sind. Die Machbarkeit von Umbaumaßnahmen hängt insbesondere von den bisherigen Platzverhältnissen im Stall ab, wie Dr. Jörg Bauer vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen und Wilfried Brede vom Serviceteam Alsfeld berichten.
Im Kern geht es dabei um die Breite der Laufgänge hinter den Besamungsständen. Um die in Sauengruppen mit mehr als sechs Tieren vorgeschriebenen 2,25 m² Bodenfläche je Tier zu erreichen, sind zwischen Doppelreihen mindestens 2 m breite Laufflächen und bei Einzelreihen mindestens 1,6 m breite Laufgänge notwendig. Werden diese Platzvorgaben erreicht, können die bisherigen Kastenstände nach Auskunft des hessischen Landwirtschaftsministeriums auch künftig genutzt werden. Allerdings ist die Phase der Festsetzung der Tiere auf etwa drei Tage während der Rausche zu begrenzen. Für wichtig halten die beiden Experten auch, dass die Gruppenzusammenstellung zum richtigen Zeitpunkt erfolgt. Hier bietet sich entweder die Phase direkt nach dem Absetzen oder kurz nach Abschluss der Besamung an. 
Dr. Bauer und Wilfried Brede betonen zudem, dass eine angemessene Umstellungszeit bereitgestellt werden muss. Anzustreben ist zudem eine bundeseinheitliche Lösung in punkto Kastenstände.