Schock! NRW fordert ab sofort Abluftfilter ab 2.000 Tierplätzen!

Die schlimmsten Befürchtungen der Schweinehalter in Nordrhein-Westfalen sind wahrgeworden: Ab sofort müssen Schweineställe mit mehr als 2.000 Plätzen mit Abluftreinigungsanlagen ausgestattet werden! Das gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für bestehende Ställe, sofern der nachträgliche Einbau "technisch möglich und verhältnismäßig" ist. Die Umsetzungsfrist für bestehende Anlagen beträgt drei Jahre.

Das geht aus dem Erlass des Landwirtschaftsministeriums in Düsseldorf hervor, der gestern veröffentlicht wurde. Bei kleinen Anlagen mit weniger als 2.000 Mastschweinen und Anlagen zur Geflügelhaltung werden Abluftreinigungsanlagen dann gefordert, wenn durch den Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. Minister Remmel dazu: „Ich erwarte aber, dass sich auch bei diesen Anlagen der Stand der Technik weiterentwickeln wird, so dass dann auch dort Abluftreinigungsanlagen regelmäßig gefordert werden können. Auch bleibt der Bundesumweltminister aufgefordert, den Stand der Technik für ganz Deutschland festzuschreiben.“

Weiterhin enthält der Erlass Regelungen zur Abdeckung von Güllelägern sowie zum Umgang mit der Bioaerosolproblematik.

Der Erlass ist zu finden unter www.umwelt.nrw.de

SUS meint: Abluftfilter entsprechen nicht dem Stand der Technik! Bei den modernen Filtertechniken fehlen Langzeiterfahrungen. Für die Landwirte in Nordrhein-Westfalen bedeutet dieser Erlass darüber hinaus einen krassen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Betrieben in anderen Bundesländern! Denn die Kosten für die Abluftreinigung belaufen sich auf rund 5 € pro Mastschwein! Das kann sich nur bei sehr großen Ställen rechnen. Wie wollen Sie auf diese Weise die Familienbetriebe schützen, Herr Remmel?