Niedersachsen führt Verbandsklagerecht ein

Das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in Niedersachsen ist beschlossene Sache. Der Landtag räumt Organisationen, die vom Landwirtschaftsministerium anerkannt werden, ihren Sitz in Niedersachsen haben und seit mindestens 5 Jahren tätig sind, bei stallbaulichen Genehmigungsverfahren ein Mitsprache- und Klagerecht ein. In sieben anderen Bundesländern, darunter das ebenso von intensiver Tierhaltung geprägte NRW, kommt das Gesetz bereits seit einigen Jahren zum Tragen.