Schleswig-Holstein: Filtererlass gefährdet Existenzen

Mit scharfer Kritik hat der Bauernverband Schleswig-Holstein auf die von der Kieler Landesregierung geplante Filterpflicht für Schweinehaltungsanlagen reagiert.
Präsident Werner Schwarz warnte vor einer akuten Existenzgefährdung vieler bäuerlicher Betriebe. Die Kosten für den nachträglichen Einbau sowie für den laufenden Betrieb seien in den meisten Fällen wirtschaftlich nicht darstellbar. Vor allem kleinere Betriebe würden nach Ablauf der Übergangsfristen aufgeben müssen, so Schwarz. Seinen Angaben zufolge geht der schleswig-holsteinische Erlass deutlich über die entsprechenden Vorgaben in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hinaus, obwohl dort eine viele höhere Viehdichte herrsche und die Anzahl der in Schleswig-Holstein gehaltenen Schweine in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen habe.
Überhaupt nicht nachzuvollziehen sei, dass die Filterpflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsanlagen gelten solle. Insbesondere bei den in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren vornehmlich gebauten und genehmigten dezentralen Lüftungssystemen sei eine Nachrüstung technisch gar nicht möglich, ohne die Gebäudestatik und die gesamte Dachkonstruktion zu gefährden. Ohnehin bezweifelt Schwarz den Sinn der Neuregelung, wo doch bereits heute bei jedem Stallbauvorhaben unabhängig von seiner Größe standortspezifisch geprüft werde, ob wegen Geruchsbelästigungen oder Stickstoffausträgen ein Filter notwendig sei.
Schwarz: „Nach Knickverordnung, Dauergrünlanderhaltungsgesetz, Plänen zu einer Pflanzenschutzabgabe und weiteren Verschärfungen im Naturschutz fügt die Kieler Regierung einen weiteren Baustein hinzu, der insbesondere bäuerliche Betriebe und ihre Angestellten in der Existenz gefährdet und die Entwicklung zu immer größeren Betrieben beschleunigt.“