Schleswig-Holstein: Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine

Auch in Schleswig-Holstein kommt jetzt ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine und -organisationen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am Freitag (12.12.) vom Kieler Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Südschleswiger Wählerverbund (SSW) verabschiedet. Demnach können künftig vom Umweltministerium anerkannte Vereine oder Organisationen gegen Tierhaltungen klagen, die ihrer Ansicht nach unsachgemäß oder tierquälerisch sind.

Agrarminister Dr. Robert Habeck begrüßte den Landtagsbeschluss. Schleswig-Holstein habe bereits im Naturschutz mit dem Verbandsklagerecht gute Erfahrungen gemacht.

Der CDU-Abgeordnete Heiner Rickers kritisierte das Gesetz. Der Tierschutz sei bei den zuständigen Behörden in guten Händen; er dürfe nicht an Vertreter privater Organisationen delegiert werden, so Rickers. Oliver Kumbartzky von der FDP stellte die Frage, weshalb private Tierschutzverbände eine höhere Sachkompetenz als verbeamtete Tierärzte haben sollten. Ferner äußerte er datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Gesetz.

Auch der Bauernverband Schleswig-Holstein reagierte mit „deutlicher Kritik“. Der Generalsekretär des Landesbauernverbandes, Stephan Gersteuer, hatte schon im Vorfeld der Landtagsdebatte beklagt, die geplante Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine sei ein „deutliches Signal“, dass die „Regierungskoalition kein ausreichendes Vertrauen in die fachliche Arbeit der eigenen Behörden hat“. Außerdem würden mit der Entscheidung für das Klagerecht eine zunehmende Bürokratisierung und eine unnötige Belastung der Gerichte billigend in Kauf genommen.