Stallbau: Schärfere Beurteilung der Geruchsimmissionen

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Richtlinien für Baugenehmigungen verschärft. Grund war ein Streitfall um einen Stallneubau. Laut einem Bericht im Weser Kurier haben erste Landkreise bereits reagiert.
„Das Urteil hat landesweit insbesondere für Ortslagen Bedeutung, deren Belastung höher liegt als der Grenzwert. Zwar wird im Einzelfall entschieden, in diesem Fall geht es aber um grundlegende Dinge“, kommentiert Joachim Kmetsch, Fachdienstleiter Bauordnung, die Rechtsprechung des Gerichts. Früher habe beispielsweise der Landkreis Verden auch dann zusätzliche Stallanlagen genehmigt, wenn die Immissionswerte durch den Ausbau sanken, etwa durch den Einbau zusätzlicher Filteranlagen. Selbst dann, wenn der von der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) festgelegte Grenzwert überschritten wurde. „Das geht jetzt nicht mehr, wenn wir das Urteil anwenden“, erläutert Kmetsch.Die GIRL legt fest, dass an nur 15 % der Tage im Jahr gegen die Richtlinie verstoßen werden darf. Das OVG hat mit seinem Urteil entschieden, „dass auch der Umstand, dass die Immissionssituation verbessert wird, keine Rolle spielt, solange die Verbesserung nicht so stark ist, dass die Geruchsgrenzwerte zukünftig eingehalten werden.“
„Das ist eine rote Linie, die wir bei der Genehmigung nicht überschreiten dürfen“, erklärt Kmetsch weiter.Kreislandwirt Jörn Ehlers sieht ein Problem darin, dass der einzelne Landwirt „keine Chance mehr habe, positiv etwas zu verändern“, da baurechtlich die Gesamtheit der Ställe und ihre Geruchsimmissionen betrachtet würden. „Da stoßen die Landwirte an ihre Grenzen“, bedauert Ehlers. Es gebe zahlreiche junge Landwirten, die bauen wollten, und auch entsprechende Grundstücke in den Ortskernen seien vielfach vorhanden. „Das wird aber blockiert durch die Verschärfung der Genehmigungspraxis“, erzählt der Kreislandwirt.