Umweltministerium drückt bei der TA-Luft aufs Gas

Das Bundesumweltministerium (BMUB) möchte noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2017 die Überarbeitung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschließen. Die Ressortabstimmung diesbezüglich zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium soll im Januar 2017 starten. Das hat das Ministerium Mitte Dezember in zwei verschiedenen Antworten auf Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgeteilt. In welchen Punkten zwischen den beiden Ressorts noch Uneinigkeit herrscht, möchte das BMUB vorerst nicht öffentlich machen und die offizielle Ressortabstimmung abwarten. Verläuft die erfolgreich, muss der Novellierung der TA Luft noch der Bundesrat zustimmen. Auch das soll nach dem Willen des BMUB vor dem Herbst 2017 passieren.
Die Schwerpunkte der Novellierung werden nach Angaben des BMUB darin liegen, die Stickstoff- und Phosphat-Ausscheidungen von Schweinen und Geflügel sowie die Ammoniakemissionen aus den Ställen zu begrenzen. Dafür soll die stickstoffreduzierte Fütterung und der bundesweite Einsatz von Abluftwäschern in großen Schweine- und Geflügelställen in den Focus rücken. Darüber hinaus sollen genehmigungspflichtige Ställe ab 1.000 Mastschweinen, 500 Sauen und 30.000 Masthähnchen zu weiteren technischen Maßnahmen zur Verringerung von Ammoniakemissionen angehalten werden. Die Investitionen der Betriebe in Filter will man im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung finanziell unterstützen. Der BMUB betonte, dass der Novellierungsentwurf keine Anforderungen zur Reduktion von Tierplatzzahlen in Tierhaltungsanalgen vorsieht.
Außerdem soll es mit der neuen TA Luft nicht zu Konflikten beim Bau besonders tierschutzgerechter Offenställe kommen. Diese enthalte eine Regelung nach der „die baulichen und betrieblichen Anforderungen zum Immissionsschutz mit den Erfordernissen einer artgerechten Tierhaltung abzuwägen sind“, heißt es.