Auslauf muss künftig genehmigt werden

Schweinehaltungen mit Auslauf sollen künftig einer Genehmigungspflicht unterliegen. Das sieht der Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung vor, den das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt hat. Begründet wird die geplante Regelung mit dem Risiko der Seucheneinschleppung, das bei Auslaufhaltungen vergleichbar sei mit dem von Freilandhaltungen.
Auslaufhaltungen würden zum Teil in Ortsrandlagen betrieben, erläutert das Agrarressort. Sie böten in der Regel nur eine unzureichende Abschottung gegenüber Wildschweinen, so dass Schweinepest leicht auf Hausschweine übertragen werden könne. Das Gleiche gelte für andere Tierseuchen wie Brucellose oder die Aujeszkysche Krankheit, die ebenfalls bei Wildschweinen vorkämen.
Laut Verordnungsentwurf sollen Landwirte mit Schweinen in Auslaufhaltung sicherstellen müssen, dass die Tiere beim Aufenthalt im Freien keinen Kontakt zu Wildschweinen oder Schweinen anderer Betriebe bekommen können sowie Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher gelagert werden.
Kritisch zum Ministeriumsentwurf äußerte sich der Neuland-Verein für besonders tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung. Dessen Vorsitzender Wolfgang Apel warnte vor einer Beeinträchtigung von Neuland- und Biobetrieben. Seiner Ansicht nach reichen die bestehenden Vorschriften für Auslaufhaltungen mit doppelter Umzäunung und Hygieneschleusen aus. (AgE)