Kastration: BMEL präferiert Narkose mit Isofluran

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will es deutschen Bauern bald erlauben, bei der Ferkelkastration das Narkosemittel Isofluran anzuwenden. In Kürze werde eine Zulassung für das Mittel in Deutschland vorliegen, heißt es in einer Pressemitteilung. In der Schweiz, wo die Betäubung von Ferkeln bei der Kastration schon seit 2009 vorgeschrieben ist, wird der Wirkstoff regulär eingesetzt.

Zudem bringt das Ministerium eine Verordnung auf den Weg, die Landwirten nach entsprechender Schulung die Narkose ohne Tierarzt ermöglichen soll. Das heißt, interessierte Landwirte brauchen einen sogenannten Sachkundenachweis. Da die Narkosetechnik nicht ganz billig ist, wird ein Förderprogramm in Erwägung gezogen. So sollen die Geräte auch für kleinere Betriebe erschwinglich werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gibt die zusätzlichen Kosten pro Ferkel für die Inhalationsnarkose mit Isofluran mit bis zu 5 € an.

Als weitere Alternative sieht das BMEL die Ebermast, mit oder ohne Immunokastration. Dafür will das Ministerium Akzeptanz schaffen. Mit Werbekampagnen sollen Absatzkanäle geöffnet werden. Die lokale Betäubung (4. Weg) scheint nach derzeitigem Wissensstand kein gangbarer Weg zu sein. Versuche mit Lokalanästhetika Procain und Lidocain hätten gezeigt, dass der Schmerz signifikant reduziert, aber nicht ausgeschaltet wird. Das Tierschutzgesetz verlange aber eine „wirksame“ Schmerzausschaltung.