Kastration: Isofluran-Verordnung droht zu scheitern

Die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung hängt weiter am seidenen Faden. Im Vorfeld der entscheidenden Sitzung des Bundesrats an diesem Freitag warben sowohl das Bundeslandwirtschaftsministerium als auch der Deutsche Bauernverband (DBV) bei den Ländern um Zustimmung zu der Verordnung. Sie schafft die rechtliche Voraussetzung für eine breite Anwendung der Kastration unter Isoflurannarkose ab. Dafür sollen der bislang geltende Tierarztvorbehalt aufgehoben und es den Landwirten ermöglicht werden, die Betäubung selbst durchzuführen. In ihren Schreiben an die Landesregierung warnen Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens und der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling vor einem Scheitern dieser Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration, sollte die Verordnung im Bundesrat keine Mehrheit bekommen. Dies würde insbesondere zu Lasten kleiner Betriebe gehen und weitere Strukturbrüche in der Sauenhaltung nach sich ziehen, stellen Aeikens und Hemmerling in ihren Schreiben nahezu gleichlautend fest.

Der Agrarausschuss des Bundesrats hatte der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung in seiner Sitzung Anfang September nur mit denkbar knapper Mehrheit zugestimmt. Sollte sich dieses Abstimmungsergebnis am kommenden Freitag wiederholen, wäre die Verordnung gescheitert, weil im Plenum die Stimmen der Länder nach deren Größen gewichtet würden und die erforderliche Stimmenmehrheit nicht zustande käme. Ohnehin erfolgte die Zustimmung des Agrarausschusses nur nach Maßgabe von 22 Änderungen an der Vorlage des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Ein Teil dieser Änderungen würde dem Agrarressort zufolge eine Nachnotifizierung der Verordnung durch die Europäische Kommission erforderlich machen. Ein Inkrafttreten wäre damit nicht vor Januar nächsten Jahres möglich. AgE