SUS 3/2019

Neue Isofluran-Studie deckt Risiken auf

Die Ferkelkastration unter Isofluran-Betäubung ist neben der Ebermast und der Immunokastration eine Alternative zur spätestens ab 2021 verbotenen betäubungslosen Ferkelkastration. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner setzt große Hoffnungen in dieses Verfahren, weshalb kürzlich eine dazugehörige Verordnung auf den Weg gebracht wurde. Damit soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass neben Tierärzten auch geschulte Landwirte das Narkosgas einsetzen dürfen.

Obwohl das Verfahren so an Praktikabiltät gewinnt, wird es von Schweinehaltern und Tierärzten teils kritisch bewertet. Neben den hohen Anschaffungskosten für die Narkosegeräte fürchten sie um ihre eigene Gesundheit und die ihrer Mitarbeiter. Nach bisherigen Erfahrungen kann ein Gasaustritt während der Betäubung nicht ausgeschlossen werden. Sollte der Anwender das Gas aufnehmen, sind Übelkeit und Kopfschmerzen nicht ausgeschlossen. Bei langfristigen Belastungen wird sogar eine lebertoxische Wirkung unterstellt. In der konventionellen Schweinehaltung sind nicht selten Abferkelgruppen von 50 bis 100 Würfen zu behandeln. Dementsprechend groß würde die Belastung sein, wenn permanent Gas austritt. Daher hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in einer Praxisstudie umfangreiche Isofluran-Messungen durchgeführt.

Wie gemessen wurde und vor allem wie hoch die Isofluran-Belastungen für die an der Kastration beteiligten Personen ausfiel, können Sie in der neuen SUS 3/2019 in dem Beitrag „Isofluran: Studie zeigt Risiken auf“ ab Seite 28 nachlesen.

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