Bauernverband Schleswig-Holstein legt Beschwerde gegen NDR ein

Der Bauernverband Schleswig-Holstein hat beim betreffenden Rundfunkrat eine Programmbeschwerde gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) eingereicht. Er wehrt sich damit gegen einen Beitrag, der vom NDR Anfang August im Rahmen der Sendung „Schleswig-Holstein-Magazin“ ausgestrahlt wurde, und in dem Zusammenhang gegen die Verwendung von illegal erlangtem Filmmaterial.Unter dem Titel „Reaktionen auf Gutfleisch-Enthüllungen“ seien Bilder von Schweinen und Ferkeln gezeigt worden, die gemäß dem NDR heimlich von „Tierschutz-Aktivisten“ in Ställen in Schleswig-Holstein gedreht worden sein sollen, erklärte der Landesbauernverband. Er wies darauf hin, dass der NDR im § 7 des NDR-Staatsvertrages auf die „verfassungsmäßige Ordnung und die Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ verpflichtet werde. „Illegal erworbenes Filmmaterial, das durch illegales Eindringen in Ställe zustande gekommen ist, kann nicht Grundlage einer Berichterstattung sein, erst recht nicht in einem öffentlich-rechtlichen Sender“, so der Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Werner Schwarz. Durch das Zeigen der illegal entstandenen Aufnahmen werde das strafbare Verhalten der heimlichen Filmer durch den NDR bagatellisiert. Das strafbare Verhalten werde dadurch als gerechtfertigt dargestellt, kritisierte Schwarz. Dadurch werde zu weiteren Stalleinbrüchen und Rechtsverstößen geradezu animiert.Der NDR verstoße gegen § 7 und § 8 des Staatsvertrages, wenn er ohne ausreichende Prüfung des Wahrheitsgehalts und der Herkunft der zugelieferten Bilder diese zur alleinigen Grundlage der Berichterstattung mache. Es sei mehr als zweifelhaft, ob diese Verpflichtung eingehalten sei, und der Rundfunkrat werde gebeten, dies im Einzelnen zu prüfen.Weiterer Kritikpunkt am NDR sei, dass dieser die ihm zur Kenntnis gekommenen Missstände nicht zeitnah zur Anzeige gebracht habe, erklärte Schwarz.  (AgE)