Dünge-VO: 20 %-Abschlag beschlossen

Nach langen Tauziehen haben sich das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und das Bundesumweltministerium (BMU) zur Verschärfung der Düngeverordnung geeinigt. Im Kern bleibt es bei den seit Monaten diskutierten harten Einschnitten für die Regionen mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser. Das heißt: In so genannten roten Gebieten kommt es trotz aller Kritik aus der Praxis und den Verbänden zu drastischen Verschärfungen:

  • Die Stickstoffdüngung soll pauschal um 20 % unter den pflanzenbaulichen Bedarf sinken.
  • Die Betriebe sollen maximal 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr ausbringen.
  • Die Sperrzeiten zu Ausbringung von Gülle verlängern sich um vier Wochen.
  • Es gelten größere Abstände zur Düngung an Gewässern und bei Flächen mit Hangneigung.

Der Kompromiss sieht einige Ausnahmen vor. So können die Betriebe selber entscheiden, welche Kulturen bzw. Schläge sie in den roten Gebieten weiter nach dem Düngebedarf versorgen. Allerdings müssen sie dann andere Schläge deutlich weniger düngen, um die Obergrenze von 170 kg Stickstoff je ha einzuhalten. Eine weitere Ausnahme ist für die Herbstdüngung bei Raps geplant. Diese soll zulässig sein, wenn laut Bodenprobe der Düngebedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann. Zusätzliche Ausnahmen sind für extensiv wirtschaftende Betriebe sowie für Ökobetriebe vorgesehen.
Die Vorschläge werden nun an die Europäische Kommission gesendet. Sie sollen eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland mit der Verhängung von hohen Strafzahlungen vermeiden. Ende des Monats wollen das BMEL und BMU die Vorschläge der Kommission auch noch persönlich erläutern. Stimmt die Kommission den Maßnahmen zu, soll das Rechtssetzungsverfahren zur Änderung der Düngeverordnung eingeleitet werden. Ein Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung ist für Mai 2020 geplant.
Für die Betriebe in den roten Gebieten bringen die geplanten Verschärfungen radikale Einschnitte. Insbesondere der 20-prozentige Abschlag bei der N-Düngung und die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar führen zu Ernteeinbußen. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten, die eigenen Wirtschaftsdünger einzusetzen, drastisch eingeschränkt.