Fristverlängerung nimmt nächste Hürde

Die geplante Fristverlängerung in Sachen Ferkelkastration hat die nächste Hürde genommen. So hat sich am gestrigen Montag der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages für die Fristverlängerung um zwei Jahre ausgesprochen. Die Mehrheit der geladenen Sachverständigen befürwortet die Fristverlängerung, da praktikable Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration nach wie vor fehlen. Kritisiert wurde in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses unter Leitung von Alois Gerig (CDU/CSU), dass der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Tierschutzgesetzes zu spät vorgelegt wurde. Dadurch seien die deutschen Ferkelerzeuger zu lange im Ungewissen gelassen worden.
Dr. Andreas Randt vom Tiergesundheitsdienst Bayern stellte fest, dass aufgrund fehlender Alternativen der Verzicht auf die betäubungslose Ferkelkastration für viele Ferkelerzeuger unmöglich ist. Randt setzt sich für die Anerkennung des Verfahrens für die bereits zugelassene lokale Betäubung ein. Er verwies auf die Erfahrungen in Schweden und Dänemark, die diese Methode ihren Ferkelerzeugern bereits zur Verfügung gestellt hätten. Die lokale Betäubung würde die höchsten Tierwohlstandards in der Ferkelerzeugung und Schweinemast gewährleisten, ohne der Ferkelerzeugung die ökonomischen Grundlagen zu entziehen.
Allerdings sieht der Sachverständige Prof. Dr. Jens Bülte von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim in einer Fristverlängerung einen gravierenden Eingriff in das Verfassungsrechtsgut des Tierschutzes.
Der Deutsche Bundestag stimmt Ende dieser Woche über die Fristverlängerung ab. Am 14. Dezember erfolgt dann eine finale Anhörung im Bundesrat. Der Gesetzentwurf zur Fristverlängerung ist in der Länderkammer allerdings nicht direkt zustimmungspflichtig.