SUS 4/2019
Haltungs-VO an der Praxis vorbei
Vor gut sechs Jahren hat das sogenannte „Magdeburger Urteil“ die Debatte um die Kastenstandhaltung von Sauen in Gang gebracht. Ende Mai dieses Jahres hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dazu einen Referentenentwurf für die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vorgelegt. Im Kern geht es in dem Entwurf um breitere bzw. längere Kastenstände im Deckbereich, Bewegungsbuchten im Abferkelstall, eine Reduzierung der Fixierungsdauer, Übergangsfristen.
Verbände und Interessensvertretungen aus der Branche begrüßen die Gesetzesinitiative, da die Schweinehalter Planungssicherheit brauchen. Doch an mehreren Stellen hakt es. Teils ist die Umsetzung aus baulichen Gründen nicht möglich oder es gibt tierschutzrechtliche Bedenken. Letzteres trifft insbesondere auf die im Entwurf genannten 5 m² frei verfügbare Bewegungsfläche für die Sau zu. Hinzukommt die Frage, wie diese grundlegende Neujustierung der Sauenhaltung finanziert werden soll. Die vom BMEL genannten gut 710 Mio. € werden von sämtlichen Stallbauexperten und Branchenvertretungen als viel zu niedrig eingestuft.
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Wie die Verbände den Entwurf im Detail bewerten, welche Änderungsvorschläge sie haben und wie hoch sie die Umstellungskosten einschätzen lesen Sie in der neuen SUS 4/2019 im Beitrag "Haltungs-VO an der Praxis vorbei" ab Seite 8.