NRW: Strengere Landesdüngeverordnung verabschiedet

Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen hat letzte Woche den Entwurf einer novellierten Landesdüngeverordnung verabschiedet und diesen zur Stellungnahme an Umwelt- und Landwirtschaftsverbände versandt. „Auch wenn sich die Situation vielerorts verbessert hat, zeigt eine teils weiterhin zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers, dass wir den Düngemitteleinsatz weiter reduzieren müssen“, erklärte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Deshalb werde die neue Düngeverordnung benötigt, die auch über bestehende Maßnahmen hinausgehe. Wie das Ministerium mitteilte, ergänzt die neu gefasste Landesverordnung die im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung. So werden für nordrhein-westfälische Gebiete, in denen das Grundwasser durch Nitrateinträge besonders belastet ist, zusätzliche Anforderungen gestellt. Dazu gehören eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle, eine längere Sperrfrist für die Grünlanddüngung sowie die Pflicht zur schnelleren Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten. Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden. Angestrebt wird laut Ministerium, dass die Landesverordnung Anfang 2019 in Kraft treten kann. „Die neuen Regelungen stellen die Betriebe vor zusätzliche Herausforderungen; sie sind aber notwendig, um die nach wie vor in einigen Regionen zu hohe Düngebelastung weiter zu minimieren", stellte Heinen-Esser klar. Neben einer Umsetzung des Ordnungsrechts will sie auch auf eine umfassende, gewässerschutzorientierte Beratung sowie auf Kooperationen zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft über die bestehenden Kooperationen in Trinkwasserschutzgebieten hinaus setzen. Zudem würden emissionsmindernde und geruchsarme Ausbringungstechniken, durch deren Einsatz mineralische Düngemittel erheblich eingespart werden könnten, gefördert, erläuterte die Ministerin. Entscheidend für eine umweltverträgliche und zugleich wirtschaftliche Nutzung von Gülle, Mist und Ernterückständen sei es, Nährstoffkreisläufe zu schließen. Primäres Ziel sei dabei die Wirtschaftsdünger direkt vor Ort zu verwerten. Allerdings sollten Überschüsse auch leichter in Regionen gelangen, in denen humusarme Böden den Wirtschaftsdünger benötigten. AgE