QS: Kritik am LEH-Label ungerechtfertigt

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH nimmt die neue vierstufige Haltungskennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels gegen Kritik in Schutz. Eine Zulassung im QS-System sei Voraussetzung für die Stufe 1 und dafür müssen die Betriebe Vorgaben über dem gesetzlichen Standard erfüllen, erklärte die Gesellschaft vergangene Woche in Bonn. Außerdem sei das System „Haltungsform“ kein neues Tierwohl-Siegel, sondern schaffe angesichts einer Vielfalt bestehender und in der Breite verfügbarer Qualitäts-, Tierwohl- und Biozeichen die von den Verbrauchern gewünschte Transparenz über die Haltungsbedingungen. Die QS GmbH reagierte damit auf den Vorwurf, die erste Stufe der neuen Haltungsform-Kennzeichnung entspreche lediglich dem gesetzlichen Mindeststandard.

Die Einhaltung der Anforderungen werde durch ein mehrstufiges Kontrollsystem sichergestellt. Verstöße gegen Tierschutz- und Tiergesundheitsvorschriften würden konsequent sanktioniert. Das neue Haltungsform-Kennzeichnungssystem sei einheitlich und unternehmensübergreifend, betonte QS. Die Organisation erfolge über die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung, die zugleich auch Trägerin der Brancheninitiative Tierwohl sei. QS unterstütze die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung in der Geschäftsbesorgung mit der Organisation der Auditierung sowie beim Datenmanagement. AgE