Regierung beschließt Tierwohlkennzeichnung

Die Bundesregierung hat die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels auf freiwilliger Basis beschlossen. Das Kabinett nahm am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Landwirtschaftsministeriums an, wonach die Kennzeichnung zunächst für Schweinefleisch und später auch für Rind und Geflügel gelten soll. Das Siegel ist ein sogenanntes Positivkennzeichen. Das heißt, das Labelfleisch muss nach Kriterien erzeugt werden, die über den gesetzlichen Mindesttierschutzstandard hinausgehen. Bei Missachtung der Haltungsvorgaben droht dem Gesetzentwurf zufolge eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldbuße von bis zu 30.000 €.

Da das Gesetz im Rahmen einer Rechtsverordnung erlassen werden soll, steht noch die Zustimmung des Bundestages aus. Außerdem will die Regierung in Abstimmung mit der EU prüfen, ob und wie ein nationales, verbindliches Tierwohlkennzeichen als zweiter Schritt geregelt werden könnte.

Kritik für die Einführung des Tierwohlkennzeichens gibt es von der Opposition. Der FDP-Agrarpolitiker Karlheinz Busen erklärte, es bräuchte eine europaweit einheitliche Haltungskennzeichnung und keinen deutschen Alleingang. „Die EU ist ein Binnenmarkt und da genügt es nicht, die Transparenz nur in einem Land zu erhöhen“, so Busen weiter. Renate Künast von den Grünen kritisierte, dass ein freiwilliges Label keine volle Transparenz für die Verbraucher schaffen würde.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) prognostizierte in einer ersten Stellungnahme, dass das Label nicht vom Markt angenommen wird. „Der Erfolg des geplanten staatlichen Tierwohllabels am Markt wird wesentlich von der Festlegung praktikabler Kriterien abhängen“, erklärte der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV) Franz-Josef Holzenkamp.