Wursthersteller Wiltmann muss Millionenstrafe zahlen

Im sogenannten „Wurstkartell-Verfahren“ hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf vergangene Woche den Einspruch des westfälischen Wurstwarenherstellers Franz Wiltmann GmbH & Co. KG und seines persönlich haftenden Gesellschafters Dr. Wolfgang Ingold gegen einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes zurückgewiesen. Der 6. Kartellsenat war der Überzeugung, dass die Beklagten „sich an einem auf Dauer angelegten Kartell mit 20 Wurstherstellern zwischen April 1997 und Juli 2009 beteiligt haben, um bei Rohstoffpreiserhöhungen von Schweine- und Geflügelfleisch gegenüber den großen Lebensmitteleinzelhandelsketten möglichst einheitlich und zeitgleich Abgabepreiserhöhungen für ihre Fleischwaren- und Wurstwarenprodukte zu fordern“, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Beim Strafmaß folgte das OLG der Generalstaatsanwaltschaft und verurteilte die Wiltmann GmbH zu einem Bußgeld von 6,5 Mio. €.

Ingold, der auch Vorsitzender der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Fleischwarenindustrie (BVDF) ist, muss eine Geldstrafe von 350 000 € zahlen. Zwischen November 2013 und Juli 2014 hatte das Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 338 Mio. € gegen 22 Wursthersteller sowie 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt. Wegen der Umstrukturierung mehrerer Unternehmen und damals bestehender Regelungslücken, der sogenannten „Wurstlücke“, mussten allerdings mehrere Verfahren mit einer Bußgeldhöhe von insgesamt 238 Mio. € eingestellt werden. Andere Firmen akzeptierten die Strafe oder erreichten eine Einstellung des Verfahrens. Ingold bestritt nach der Urteilsverkündung die Vorwürfe und will dagegen weiter gerichtlich vorgehen. AgE