QS: 18 mm-Spaltenboden bleibt die Maßgabe

Auch zukünftig wird es im QS-System keine Zulassung von Spaltenweiten über 18 mm geben. Dies hat die QS GmbH der IQ-Agrar GmbH als wesentlicher Bündler vieler Ferkelerzeuger und Mäster in Nordwestdeutschland mitgeteilt. Einige rheinische Vertreter im Beirat der IQ-Agrar-Service GmbH hatten den Antrag gestellt, die QS Qualität und Sicherheit GmbH aufzufordern, bei überwiegend planbefestigter Fläche im Spaltenbereich auch höhere Schlitzweiten zuzulassen. Dieser Antrag wurde jetzt von QS abgelehnt. Die gesetzliche Vorschrift sehe keine Differenzierung von Schlitzweiten zwischen Voll- und Teilspalten vor, heißt es in der Begründung dazu.

In der Vergangenheit hatten sich immer wieder Gerichte und Kontrollinstitutionen mit dieser Fragestellung beschäftigt. So hatte das Verwaltungsgericht Aachen und auch das Oberlandesgericht in NRW bereits im Jahr 2013 eine Beschwerde des Kreises Heinsberg abgelehnt. Diese hatten gegen einen Landwirt geklagt, der seine Schweine auf Teilspaltenböden hielt (2/3 feste Fläche, 1/3 Teilspalten mit bis zu 20 mm Spaltenweite). Die Kreisordnungsbehörde wollte dem Landwirt die Haltung von Schweinen untersagen, weil nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung maximal 18 mm Spaltenweite erlaubt seien. Die beiden vorgenannten Gerichte verwiesen aber auf das Vorgehen der EU-Kommission, die in den Niederlanden und Dänemark höhere Spaltenmaße bei Tierspaltenböden toleriert. Auch inhaltlich folgten beide Gerichte der Argumentation des Landwirtes, dass bei Teilspaltenböden aus Gründen der Tiergesundheit und des Tierwohls breitere Spaltenmaße erforderlich bzw. zu akzeptieren sind. Seitdem gab es in NRW allerdings immer wieder die paradoxe Situation, dass bei Fachrechtskontrollen der Veterinärämter weitere Spaltenbreiten akzeptiert wurden, bei QS-Kontrollen aber nicht.

Nach Einschätzung von Dr. Frank Greshake von der Landwirtschaftskammer NRW ist dem Tierschutz mit der jüngsten Entscheidung von QS nicht geholfen. „Da bei überwiegend planbefestigter Fläche max. 18 mm Spaltenweiten für einen geregelten Kotabgang meist nicht reichen – mit entsprechenden Konsequenzen für Luftqualität und Tiergesundheit – gibt es für einen konventionellen Teilspaltenboden kaum eine Zukunft“, erklärte Greshake. Er hob in seiner Stellungnahme auch hervor, dass in der Haltungsverordnung ein Passus steht, wonach eine übermäßige Verschmutzung von Tieren zu vermeiden ist. „Die wird aber nicht in Millimetern gemessen. In Deutschland praktiziert man da lieber Tierschutz mit dem Zollstock“, so der Kammerexperte weiter.