Aktionsplan Kupierverzicht: Ab Juli mit Erklärung!

Am 1. Juli 2019 bricht für die Schweinehalter ein neues Zeitalter an. Denn ab diesem Zeitpunkt müssen Betriebe mit schwanzkupierten Tieren nachweisen, dass der Eingriff des Kupierens unerlässlich ist. Dies ist über die sogenannte Tierhalter-Erklärung möglich, die bei Nachfrage der Behörde vorgelegt werden muss.

Mithilfe der Erklärung, die für ein Jahr gültig ist, tauschen Betriebe einer Produktionskette ihre Informationen aus. Sie beinhaltet eine Risiko-Analyse sowie sich daraus ergebende Optimierungsmaßnahmen und eine Aufzeichnung von Schwanz- und Ohrverletzungen. Diese sind getrennt für Saugferkel, Aufzuchtferkel und Masttiere zu erheben. Auch bei mehreren VVVO-Nummern steigt die Anzahl der Erhebungen entsprechend.

Das Ziel des Aktionsplans zum Kupierverzicht ist, den Anteil nicht kupierter Ferkel schrittweise zu erhöhen. Bitte prüfen Sie, ob die Frist Sie betrifft und handeln Sie wenn nötig. Es bleiben nur noch zwei Wochen Zeit!

Tipps:

  1. Die UEG Hohenlohne-Franken bietet auf ihrer Internetseite ein Youtube-Video an, das bei der Umsetzung des Aktionsplans Kupierverzicht hilft. Das Video ist kostenlos und sehr informativ.
  2. Weitere Hilfe in Form von Unterlagen/Checklisten finden Sie auf der Internetseite Ringelschwanz.info.
  3. Fragen & Antworten rund um das "Kupieren mit Attest" lesen Sie in der SUS 2/19 ab Seite 32. Abonnenten können den Artikel bei entsprechender einmaliger Registrierung kostenfrei herunterladen. Klicken Sie hier...