Bioland: Staatliches Label grenzt an Verbrauchertäuschung

Die Tierwohlkennzeichnung „Haltungsform“ des Lebensmitteleinzelhandels und das geplante staatliche Tierwohllabel von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gehen stellenweise selbst in den besseren Stufen nicht über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus. Dies ist laut Mitteilung des Anbauverbandes Bioland das Ergebnis eines Vergleichs dieser Siegel, in dem auch die Anforderungen der EU-Ökoverordnung und die eigenen Verbandsrichtlinien berücksichtigt wurden. „Die beiden Label grenzen an Verbrauchertäuschung“, kritisierte Bioland-Präsident Jan Plagge. Beim Einkauf griffen die Verbraucher zur vermeintlich besten Stufe und hielten noch nicht einmal mit voller Garantie die wirklich bestmögliche Stufe, nämlich Bio, in den Händen.

Er wies darauf hin, dass Schweine in den höchsten Stufen der beiden Kennzeichnungssysteme mit maximal 1,5 m2 deutlich weniger Platz im Stall einschließlich Auslauffläche hätten als es im Ökorecht mit 2,3 m2 Standard sei. Freilauf erhielten die Tiere sowieso nur in den obersten Stufen. Im Bereich des Einsatzes von Antibiotika und Arzneimitteln gebe es für keine der Stufen eine Einschränkung. Zudem ist das Kupieren der Schweineschwänze beim staatlichen Tierwohlsiegel erst ab Stufe 2 verboten.

„Das staatliche Tierwohllabel und die Haltungsform sind kaum dazu geeignet, dem Verbraucher die Kaufentscheidung zu erleichtern“, stellte Plagge fest. Sie verwirrten mit komplizierten Abstufungen und beriefen sich zu oft auf den gesetzlichen Mindeststandard, um sich mit dem Aufdruck „Tierwohl“ schmücken zu können. Es sei zu hoffen, dass Klöckner Einsicht zeige und die Kritik an ihrem freiwilligen Label von Verbrauchern, Landwirten und ihren Kollegen auf politischer Ebene ernst nehme. Verbraucher, die beim Tierwohl auf Nummer sicher gehen wollten, sollten auf die Logos der Bioverbände mit ihren strengen Kriterien achten, empfahl der Verbandspräsident. AgE