Keine Tierschutzverstöße bei Schlachthof-Kontrollen

In Baden-Württemberg haben die Behörden die 40 größten Schlachtbetriebe des Landes im Rahmen einer Sonderkontrolle gründlich überprüft und dabei keine Tierschutzverstöße festgestellt. Wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk vergangene Woche in Stuttgart mitteilte, wurde „in keinem der untersuchten Schlachthöfe ein offensichtliches Fehlverhalten im Umgang mit Schlachttieren festgestellt“. Der Großteil der Beanstandungen habe Dokumentations- und Eigenkontrollverpflichtungen sowie bauliche Mängel betroffen. Die zuständigen Behörden hätten die erforderlichen Änderungen veranlasst, und die festgestellten Mängel seien zwischenzeitlich überwiegend abgestellt. Anlass der Sonderkontrolle waren dem Stuttgarter Agrarressort zufolge die tierschutzrechtlichen Verstöße im OSI-Rinderschlachtbetrieb in Tauberbischofsheim im Februar 2018, die zur zwischenzeitlichen Schließung des Betriebes geführt hatten.

„Der Tierschutzgedanke ist in unserer Gesellschaft fest verankert. Gerade in Bereichen wie beim Transport oder bei der Schlachtung von Nutztieren darf es kein Vertun geben“, betonte Hauk. Priorität habe die Sensibilisierung der Schlachtbetriebe für ihre Eigenverantwortung, welcher in der neuen EU-Schlachtverordnung eine wesentliche Bedeutung zukomme und die als wesentliche Elemente Dokumentations- und Eigenkontrollverpflichtungen enthalte. Das Land wird dem Minister zufolge die Betriebe und die Veterinärbehörden über die Ergebnisse des Monitorings informieren und mögliche Fehlerquellen thematisieren. Hierzu werde es einen gemeinsamen „Runden Tisch Schlachthöfe“ geben. Zudem werde derzeit ein Schulungsprogramm zur Überprüfung der betrieblichen Eigenkontrollen entwickelt. Dabei solle deutlich klargestellt werden, dass die Behörden verstärkt die Einhaltung der betrieblichen Eigenkontrollen einfordern und prüfen würden. Darüber hinaus werde überlegt, wie die Betriebe bei der Schulung ihrer Mitarbeiter unterstützt werden könnten. AgE