Klöckner: Tierschutzvergehen mit Berufsverboten bestrafen

In zwei größeren Mastanlagen bei Schwerin und Cottbus sind offenbar kranke Tiere tierschutz- und gesetzeswidrig notgetötet worden. Dies zeigen letzte Woche ausgestrahlte Aufnahmen des ARD-Magazins „Report Mainz“, die von Tierhaltungsgegnern des Vereins Animals Rights Watch (ARIWA) stammen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner reagierte noch am Abend des Fernsehbeitrages empört. „Ich habe bereits mehrfach deutlich gemacht, dass derjenige, der Tiere quält und sie in elendem Zustand verenden lässt, bestraft werden muss“, betonte die Ministerin. Solche Leute hätten kein Herz für Tiere und machten das Image einer ganzen Branche kaputt; Berufsverbote müssten die Folge sein. „Hier erwarte ich auch von der Branche, dass sie sich klar und hörbar abgrenzt von den schwarzen Schafen“, forderte die Berliner Agraressortchefin.

Das wirksamste Instrument, um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufzudecken und letztlich zu sanktionieren, seien Vor-Ort-Kontrollen. Hierfür zuständig seien die Bundesländer und ihre Behörden. Doch leider seien die Kontrollen vielerorts lückenhaft; dort bestehe also Handlungsbedarf. Nach ihren Angaben plant der Bund eine weitere Kontrollmöglichkeit auszubauen: Es soll eine Rechtsgrundlage für wirksame Tierschutzkontrollen in Betrieben geschaffen werden, die tierische Nebenprodukte verarbeiten. Denn an dieser Stelle könnten von dem Zustand der Tierkörper Rückschlüsse auf mögliche Tierschutzverstöße im Vorfeld, wie zum Beispiel im Mastbetrieb, gezogen werden. AgE