NRW: Erlass zum Aktionsplan Kupierverzicht veröffentlicht

Auf alle Schweinehalter in Deutschland kommt durch die Umsetzung eines sogenannten "Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht" deutliche Verschärfungen zu. Hintergrund ist der Druck seitens der EU-Kommission auf die Mitgliedsstaaten, beim Verzicht auf das Schwanzkupieren voranzukommen. So fand im Februar 2018 ein Audit der EU-Kommission in Deutschland statt, bei dem das Vorgehen der Überwachungsbehörden inspiziert wurde. Nun werden alle EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, jeweils einen Aktionsplan einzureichen, in dem das weitere Vorgehen genau festgelegt ist.

Unter der Beteiligung etlicher Fachleute und Organisationen ist ein Aktionsplan für Deutschland formuliert und die aktuelle Version auf der letzten Agrarministerkonferenz (AMK) vorgestellt worden. Die Agrarminister haben zugestimmt, den Aktionsplan zum 1. Juli 2019 deutschlandweit scharf zu schalten! Nun ist es Aufgabe der Bundesländer, diesen Aktionsplan umzusetzen.

NRW hat dies als erstes Bundesland getan und einen Erlass veröffentlicht. Darin heißt es u.a.: Es wird … "den Tierhaltern empfohlen, bis zum 1. Juli 2019 eine gültige Tierhaltererklärung (Gültigkeit: 1 Jahr) bei der für ihn zuständigen Veterinärbehörde vorzulegen." Tierhalter, die dem nicht nachkommen, dürften dann wohl im Sinne der Risikoorientierung mit einer höheren Wahrscheinlichkeit eine Veterinärkontrolle erwarten.

Mit dem Aktionsplan soll der Anteil unkupierter Schweine Schritt für Schritt erhöht werden. Im Prinzip bleiben den Schweinehaltern zwei Optionen. Über geeignete Maßnahmen müssen sie die Schwanzverletzungen bei kupierten Tieren reduzieren. Und sie sollten eine Gruppe unkupierter Schweine im Bestand halten. Jeder schweinehaltende Betrieb, der weiter kupiert, wird zweimal jährlich anhand einer Stichprobe den Status in seinem Betrieb erheben und einmal jährlich eine Risikoanalyse durchführen müssen. Bereits zum 1. Juli 2019 soll eine Tierhalter-Erklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens für alle Schweine haltenden Betriebe verbindlich sein.

NRW hat den Anfang gemacht. Doch andere Bundesländer werden nachziehen. Deren Erlasse werden sich wahrscheinlich sehr stark an dem aus NRW orientieren, vermuten Fachleute. Ein ganz entscheidender Punkt bei der Umsetzung wird für deutsche Ferkelerzeuger die Einbeziehung der Importferkel sein. Hierzu finden aktuell Gespräche u.a. mit den Niederlanden und Dänemark statt.

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