Ferkeltötung: Schweinehalter kritisieren Gesetz

Nicht überlebensfähige Ferkel müssen laut Tierschutzgesetz getötet werden, "um unnötiges Leiden zu verhindern", wie es heißt. In Niedersachsen gibt nun ein Erlass die Tötungsmethode vor. Zitat aus dem Erlass: "Die Betäubung mittels stumpfen Schlages auf den Kopf ist derzeit ein für Ferkel zugelassenes und gängiges Betäubungsverfahren. Als das unmittelbar im Anschluss an die Betäubung durchzuführende Tötungsverfahren ist die Tötung durch Blutentzug ein sicheres und gut zu kontrollierendes Verfahren."
Viele Landwirte kritisieren das Vorgehen und hoffen, dass auch die Behörden und die Wissenschaft die Problematik erkennen und nach praktikableren Lösungen suchen. Der NDR-Sender hat sich nicht gescheut, das schwierige Thema aufzugreifen. 

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