Baurecht

Zwölf Jahre Pacht sind utopisch!

Mit der Baurechts-Novelle im letzten Herbst haben größere, baurechtlich gewerbliche Stallvorhaben ihre Privilegierung verloren. Eine Variante zum Erhalt der Privilegierung ist die Beschaffung von Futterflächen, um mindestens 50 % des benötigten Futters selbst erzeugen zu können. Die Zupacht kann zumindest in Regionen mit moderater Viehdichte ein Weg sein.Allerdings haben einige Bundesländer wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen jetzt klargestellt, dass bauwillige Betriebe bei entsprechenden Vorhaben jetzt Pachtverträge vorlegen müssen, die bei Antragstellung noch mindestens 12 Jahre laufen. Das ist absolut praxisfremd. Denn angesichts der rasanten Verknappung von Pachtflächen schließen viele Eigentümer nur noch fünfjährige Pachtverträge ab. Verträge mit mehr als 10 Jahren Laufzeit sind kaum noch anzutreffen.
Hier muss die Politik dringend korrigieren und eine praxisnahe Lösung mit üblichen Pachtlaufzeiten schaffen!