Köllitsch

[5] Liegeverhalten zeigt Wohlbefinden an

Tierhalter sollen durch betriebliche Eigenkontrollen sicherstellen, dass die Anforderungen an eine tiergerechte Haltung eingehalten werden. Dies wird im Tierschutzgesetz §11 (8) vorgeschrieben. Dazu müssen geeignete Tierwohlindikatoren gefunden werden, die möglichst einfach zu erfassen und objektive Informationen über die Haltungsverhältnisse liefern.

Eignet sich das Liegeverhalten als Tierwohlindikator und kann der tägliche Stalldurchgang als Tierwohlerfassung gewertet werden? Dazu hat das LfULG Köllitsch im Rahmen eines Projektes über zwei Jahren 3108 Beobachtungen an 354 Sauen in unterschiedlichen Haltungsbereichen...