Denken Sie daran, dass der Maßnahmenplan zum Reduzieren des Antibiotikaverbrauchs spätestens am 1. April bei der Veterinärbehörde vorliegen muss, wenn Ihr Betrieb die Kennzahl 2 überschreitet!
Das BMEL hat Vorschläge zur Tierwohl-Förderung vorgelegt. Laut Entwurf fließt nur Geld, wenn Schweine Kontakt zu Außenklima haben. Demnach wären nur die Haltungsformstufen 3-5 förderfähig.
Die Koalition streitet weiter über das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Das ist ohne Rücksprache mit der Landwirtschaft geändert worden. Nun muss das Papier erneut von der EU genehmigt werden.
Wenn kritische Bilder mehr Aufmerksamkeit bekommen als sorgfältig recherchiertes Fachwissen, ist der Frust bei Landwirten groß. Einen neuen Ansatz verspricht das Projekt „Erfolgsgeschichte...