Neues Dünge-Recht: Beim Futter gegensteuern

Die Verschärfung der Dünge-Verordnung steigert den Bedarf an Gülleflächen.Die Nährstoff-reduzierte Fütterung kann die Folgen abfedern.

Dr. Julia Hoeck, LWK Nordrhein-Westfalen

Nach mehrjährigem Tauziehen haben Bund und Länder Ende März die Neufassung des Düngerechts beschlossen. Die Änderungen sind im Mai in Kraft getreten, sodass sie bereits zur nächsten Bestellung im Herbst greifen.

Jedoch gibt es noch in einigen Punkten Klärungsbedarf. Relevant für die Schweinehalter ist vor allem die Stoffstrombilanz, die ab 2018 für viehstarke Betriebe mit mehr als 2,5 GV/ha gilt. Berlin erstellt derzeit eine eigene Verordnung zur Stoffstrombilanz.

Bündel an Verschärfungen

Doch bereits die beschlossenen Punkte des neuen Dünge-Rechts bringen massive Verschärfungen. Hier die wichtigsten für die Tierhalter:

  • Die zulässigen N- und P-Salden der Nährstoffbilanz sinken um 10 kg/ha.
  • Bei Stickstoff sind nur noch 20 % Stall- und Ausbringverluste ansetzbar.
  • Die Sperrfristen für die Düngung steigen von drei auf vier Monate.
  • Biogas-Gärreste fallen mit unter die Obergrenze von 170 kg N/ha.
  • Bei hohen Nitratwerten im Grundwasser dürfen die Länder zusätzliche Mittel zur Reduktion erlassen.
  • Behörden erhalten neue Kompetenzen, um Daten zur Gülleabgabe und zu Tierbeständen abzugleichen.

Für die Schweinehalter ist vor allem die stärkere Limitierung der Stickstoff- und Phosphor-Düngung relevant. Beim Stickstoff wirkt sich in erster Linie die Reduzierung der anrechenbaren Stall- und Lagerverluste aus. In der Nährstoffbilanz durften die Praktiker bislang bis zu 30 % Verluste ansetzen. Fortan sind nur noch 20 % Abzug erlaubt. Das heißt: Rechnerisch fallen 10 % mehr Stickstoff an.

Noch gravierender sind die Verschärfungen beim Phosphor. Denn dieser ist in der Regel der erstlimitierende Faktor bei der Gülle-Düngung im Schweinebetrieb. Zwar hat Berlin die ursprünglichen Pläne zur P-Düngung noch etwas entschärft. Doch auch die jetzige Fassung hat es in sich.

Zulässiger P-Saldo halbiert

So durften die Betriebe bisher im sechsjährigen Mittel mit P-Salden von bis zu 20 kg/ha kalkulieren. Das heißt: Die P-Düngung durfte bis zu 20 kg je ha über dem rechnerischen Entzug der Pflanzen liegen. Mit der Novelle wurde der zulässige P-Saldo auf maximal 10 kg je Hektar halbiert. Auf Standorten mit hohen Phosphorgehalten von mehr als 20 mg/100 g Boden (Stufe D und E) sinkt der zulässige Saldo sogar auf null! In Veredlungsregionen können erhebliche Teile der Nutzfläche betroffen sein.

Wie sich die Verschärfungen in der Praxis auswirken, zeigen zwei Beipielbetriebe. Zunächst zur Mast. Basis ist hier ein Betrieb mit 2000 Plätzen und einem Zunahmeniveau von 850 g. Da der Mäster bereits Gülle abgeben muss, setzt er auf Nährstoff-reduziertes Futter. Die Eckwerte hierfür zeigt...