Technische Störungen im Stall können dramatische Folgen haben. Damit die Alarmtechnik sicher funktioniert, sind einige Punkte zu beachten.
Michael Werning, SUS
Es ist das Horrorszenario eines jeden Schweinehalters: Ein elektrischer Defekt sorgt für einen Ausfall der Lüftung. In dem zwangsentlüfteten Maststall bricht sofort die Frischluftzufuhr zusammen. Schnell erreicht die Schadgaskonzentration in den Abteilen ein lebensbedrohliches Niveau. Der Landwirt selbst ist zwar vor Ort, bekommt aber von der Tragödie auf seinem weitläufigen Hof nichts mit. Denn die Alarmanlage schweigt. Am Ende kostet das 500 Mastschweinen das Leben.
Wer ist schuld?
Solche Katastrophen passieren insbesondere im Sommer, wenn die Temperaturen die 30°C-Marke knacken und im Notfall jede Minute zählt, um Schlimmeres zu verhindern. Gelingt dies wie im fiktiven Fallbeispiel nicht, sind die Folgen gravierend. Denn neben der psychischen Ausnahmesituation miterleben zu müssen, wie mehrere Hundert verendete Schweine abtransportiert werden, stellt sich schnell die Schuldfrage.
So ist nachzuweisen, dass die Alarmtechnik regelmäßig geprüft worden ist. Dies schreibt allein schon die Tierschutznutztierhaltungsverordnung vor. Ihr zufolge sind Lüftungs- und Versorgungseinrichtungen mindestens einmal täglich, Alarmanlagen und Notstromaggregate in technisch erforderlichen Abständen auf Funktion zu prüfen. Nimmt der Landwirt am QS-System oder der Initiative Tierwohl (ITW) teil, sind darüber hinaus noch privatrechtliche Vereinbarungen bzw. Verpflichtungen zu beachten.
Die gehen in der Regel deutlich tiefer ins Detail als der Gesetzestext. So ist ein wichtiger Bestandteil des jährlichen Stallklimachecks auf den ITW-Betrieben die Abfrage geeigneter Warnparameter im Alarmsystem und die Funktionsüberprüfung der akustischen bzw. optischen Alarmsignale.
Gleich wie bei QS ist auch das Vorhandensein einer Notstromversorgung sowie eines entsprechenden Notfallplanes Pflicht. Missstände in diesen Bereichen ahnden beide Bündnisse mit scharfen Punktabzügen im Audit, kurzfristigen Behebungsfristen oder gar Ausschluss.
Abgesehen von gesetzlichen bzw. privatrechtlichen Verpflichtungen geht es im Schadensfall auch wirtschaftlich ans Eingemachte. Angesichts der heutigen Bestandsgrößen können schnell sechsstellige Ausfallsummen im Raum stehen. Werden dem Landwirt in diesem Zusammenhang Versäumnisse oder Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist von der Tierseuchenkasse und den Privatversicherern kaum Schadensersatz zu erwarten.
Meldung aufs Handy
Damit es soweit nicht kommt, sollte die Alarmtechnik in den Investitionsplänen nicht vernachlässigt werden. Denn simple bzw. kostengünstige Techniken wie Signalhörner oder Meldeleuchten besitzen zwar weiterhin eine Daseinsberechtigung. Angesichts der sich verändernden Rahmenbedingungen auf den Betrieben sollten sie aber inzwischen nur noch einen Teil des Überwachungssystems darstellen.
Herzstück moderner Anlagen sind heute zentrale Alarmsteuerungen. Gekoppelt an Klima-, Fütterungs- oder Heizsysteme gehen hier sämtliche Störungsmeldungen zur Verarbeitung ein. Je nach Konfiguration läuft maximal 60 Sekunden nach Erkennung der Störung eine zweigleisige Alarmweiterleitung an. Dabei hat sich die Kombination aus akustischen bzw. optischen Meldungen und die telefonische Weiterleitung bewährt. Letzteres ist besonders gefragt, wenn der Stall im Feld steht oder auf einem Pachtbetrieb liegt.
Bei der Einrichtung einer Telefonschaltung sind verschiedene Punkte zu beachten. Sehr wichtig ist, dass die Anrufliste mehrere Personen und vorzugsweise deren Handynummern umfasst. Darauf kann das Wählgerät zugreifen und solange die aufgeführten Nummern anrufen, bis jemand die Alarmmeldung bewusst annimmt bzw. mit einer vorgegebenen Tastenkombination quittiert. Um nicht wertvolle Zeit unnütz verstreichen zu lassen, ist die Wahlwiederholung kurz und die Reihenfolge der Kontaktpersonen entsprechend ihrer Kompetenzen im Notfall anzusetzen.
Akkus rechtzeitig wechseln
Nun ist eine Alarmsteuerung ein elektrisches Gerät und folglich auf eine Stromversorgung angewiesen. Fällt diese in der gesamten Stallanlage aus, muss das Gerät dennoch im Stande sein, mindestens für zwei Stunden Alarmmeldungen herauszugeben. Erreicht wird dies durch eine vom Stromnetz unabhängige Energieversorgung in Form von Akkus, Batterien oder USV-Anlagen (Unterbrechungsfreie Stromversorgung).
Auf solch alternative Energiequellen kann auch zurückgegriffen werden, um im Falle eines totalen Stromausfalls die Klappen und Stellantriebe der Lüftung in eine Notstellung zu fahren. Das ist insbesondere in Ställen von Bedeutung, wo die Abluftführung zentral erfolgt und eine Abluftreinigungsanlage anhängig ist. Denn anders als in Ställen mit Einzelabsaugung entsteht dort bei Ausfall der Ventilatoren kein Kamineffekt, der zumindest eine geringfügige Luftzirkulation erzeugen würde.
Probealarm dokumentieren
Moderne Alarmanlagen verfügen über eine zyklische Funktionsüberwachung und zeigen über LEDs oder Displays in der Gerätefront wichtige Parameter an. Dazu zählt beispielsweise die Information, ob der Akku leistungsbereit, defekt oder sein Wechselintervall abgelaufen ist. Auch die Mobilfunk-Empfangsstärke oder das Guthaben der Prepaid-Karte können angezeigt werden. Tritt im Rahmen der Überprüfung ein Problem auf, kann dies dem Landwirt als Statusmeldung auf sein Mobiltelefon geschickt bzw. durch Auslösen der Blitzlampe signalisiert werden.
Trotz dieser Automatismen sollte der Stallbetreiber einmal in der Woche einen vollumfänglichen Testalarm durchführen. Neben allen angeschlossenen Geräten der Alarmanlage ist die Notstromversorgung mit einzubeziehen. Positiver Nebeneffekt: Durch regelmäßige Probeübungen reagiert man im Ernstfall routinierter. Deswegen sollten sich neben dem Betriebsleiter auch Mitarbeiter und betroffene Familienmitglieder an den Übungen beteiligen. Ein gut erarbeiteter Notfallplan kann weitere Unsicherheiten beseitigen.
Die jährliche Wartung der Geräte sollte durch eine Fachfirma vorgenommen werden. Allen voran die Wechsel-intervalle der Akkus und Batterien sind dabei zu überprüfen. Welche Maßnahmen der Monteur bei der Instandhaltung durchgeführt hat, sollte ebenso sorgsam dokumentiert werden, wie die absolvierten Testläufe oder aufgetretenen Störungen.
Fazit
- Neben Alarmton und -licht ist heute ein Telefonalarm Standard;
- Alarmanlagen sind insbesondere im Sommer wöchentlich zu prüfen;
- dabei ist die Notstromversorgung einzubeziehen;
- Test und Wartung sind sorgfältig zu dokumentieren.