Das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration naht. Die Fachbeiräte der LWK Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie die AG Ferkelvermarktung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) diskutieren, wie sich dies auf die Ferkelnotierungen auswirken wird.
Fest steht, dass es für Ferkel, die nach den Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß kastriert werden, im Vergleich zu unkastrierten Tieren einen Preisaufschlag geben wird. Dieser Bonus wird spätestens ab dem 1.1.2021 vom Mäster zu zahlen sein.
Sauenhalter müssen sich im Klaren sein, dass Masteber aufgrund der eingeschränkten Vermarktung und der abweichenden Schlachtkörperqualität von den Schlachthöfen preislich abgestraft werden. Daher erwarten die Experten, dass auch ab dem kommenden Jahr die Mehrzahl der bei uns aufgestallten Ferkel kastriert sein müssen.
Über die redaktionelle Anpassung der Notierungstabelle, welche die landwirtschaftliche Fachpresse wöchentlich veröffentlicht, wird derzeit beraten. Der Preisaufschlag für gesetzeskonform kastrierte Ferkelpartien im angeglichenen biologischen Geschlechtsverhältnis dürfte sich spätestens zum Jahreswechsel in einer Spanne zwischen 2,00 und 3,00 € je Tier einpendeln. -VEZG-