Künftig dürfen Sauenhalter ihre Eberferkel zur Kastration innerhalb der ersten Lebenswoche selbst mit dem Narkosegas Isofluran betäuben. Der Bund fördert den Kauf von zertifizierten Narkosegeräten. Das Antragsverfahren ist bereits eröffnet. Konkret geht es um 60% der Investitionssumme bzw. maximal 5 000 € je Betrieb.
Die DLG nimmt die Zertifizierung der Narkosegeräte vor. Die Apparatur muss mit Aktivkohlefiltern ausgestattet sein und die Narkosen manipulationssicher aufzeichnen. Bei der Prüfung nimmt u.a. der Arbeitsschutz einen hohen Stellenwert ein. So werden die Isoflurankonzentrationen an den arbeitenden Personen und an emissionsträchtigen Stellen der Narkosegeräte gemessen.
Die Prüfung findet in einem Praxisbetrieb direkt im Abferkelabteil statt. Dabei gilt der niedrigste in der internationalen Literatur beschriebene Grenzwert von 15 mg Isofluran/m³ Raumluft als Messlatte. In der Schweiz, wo die Isoflurannarkose seit über zehn Jahren praktiziert wird, sind die Anforderungen an die Geräte mit einem Grenzwert von 77 mg/m³ Raumluft deutlich niedriger.
Das DLG-Testzentrum möchte bis Ostern alle Messergebnisse der Testgeräte aufbereiten und anschließend die Zertifikate ausstellen. Allerdings könnte die Corona-Krise zu Verzögerungen führen. Gleiches gilt für die Sachkundeschulungen, die in den kommenden Monaten beginnen sollen. Angesichts der Kontaktsperren müssen auch hier Lösungen gefunden werden, da ein Teil der Schulung bzw. die Prüfung als Präsenztermine fest geplant sind. -BRS-