Berlin hat Mitte März wichtige Änderungen der Schweinepestverordnung beschlossen. Diese sollen die Vermarktung von Schlachtschweinen aus möglichen ASP-Restriktionszonen erleichtern. Berlin setzt hiermit einen EU-Beschluss um.
Im Fokus steht die Einstufung als so- genannter Statusbetrieb. Schweinehalter mit dieser Kategorie sollen im Pestfall in einem gefährdeten Gebiet weiter Tiere vermarkten dürfen. Dabei sollen sie den Status bereits vor einem möglichen ASP-Ausbruch erlangen können.
Um vorsorglich Statusbetrieb zu werden, ist eine ASP-Früherkennung Pflicht. Hierzu gehören die kontinuierliche Überprüfung von zwei Falltieren pro Woche und die zweimal jährliche klinische Untersuchung aller Schweine im Bestand. So soll der Betrieb im Ernstfall nach erneuter klinischer Untersuchung ohne Verzögerungen vermarkten können.
Weitere Neuregelungen bringt die Verordnung bei der Desinfektion von Fahrzeugen. So muss bei Fahrten in ASP-Risikogebiete künftig ein Verantwortlicher für die Reinigung und Desinfektion des Fahrzeugs und der Ausrüstung wie Treibebretter klar benannt werden. Zur Umsetzung der Verordnung laufen derzeit Abstimmungen mit den Bundesländern.