Der Bundesrat hat Ende Juni der Änderung des Baugesetzbuchs zugestimmt; das Gesetz ist am 23. Juli 2021 in Kraft getreten. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf, der allen gewerblichen Tierhaltungsanlagen mit einer Zulassung vor September 2013 bauliche Änderungen erleichtern sollte, sind nun nur Sauenhalter einbezogen. Ihnen werden Änderungen ermöglicht, die zur Erfüllung der Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO dienen.
Voraussetzung ist, dass der Tierbestand durch die Baumaßnahme nicht erhöht wird. Ob der Begriff „Änderung“ auch Ersatz- und Erweiterungsbauten umfasst, gilt es nun juristisch abzusichern.
Diese Anpassung stellt einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Die Betriebe könnten somit am Bundesprogramm Stallumbau teilnehmen, dessen Antragsfrist Ende September 2021 ausläuft.
Doch zum Gesamtkonzept gehören auch die Ferkelaufzucht und die Schweinemast. In diesen Bereichen muss ebenfalls umgebaut werden können, wenn die Nutztierstrategie der Bundesregierung ein Erfolg werden soll.
Mit diesem Kompromiss rückt die angestrebte Transformation der Tierhaltung in die nächste Legislaturperiode, mit neuen Verhandlungs- und Beratungsrunden. Das wird wieder viel Zeit kosten. Zeit, die die Tierhalter vor dem Hintergrund der gerade verabschiedeten TA Luft oder dem Ausstieg aus dem Schwänzekupieren nicht mehr haben. -BRS-