Zur Umsetzung der neuen Tierschutznutztier-VO fördert das BMEL seit Mitte vergangenem Monats Stallum- und -ersatzbauten. Die Förder- mittel umfassen für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt 300 Mio. € aus dem Konjunkturprogramm.
Die Teilnahme an der Fördermaßnahme ist jedoch an einige Anforderungen geknüpft: Der Tierbestand darf nicht größer werden und das Vorhaben muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Außerdem müssen mindestens 25% der Betriebseinnahmen aus dem Ackerbau stammen, und der Vorhabenbeginn darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.
Diese Fristen sind aufgrund des hohen Planungsaufwandes unrealistisch, insbesondere vor dem Hintergrund ausstehender Änderungen im Baugesetzbuch. Dies macht auch künftig umfangreiche und lang andauernde Genehmigungsverfahren notwendig. Der BRS fordert daher eine Verlängerung der Fristen.
Lea Blechmann, BRS